Hilfe bei der Steuerberatung
Steuerberatung optimal
Unter unserem Steuerberatungsangebot verstehen wir nicht nur die Hilfe bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten gegenüber den Finanzbehörden, sondern auch die optimale Steuerplanung und Steuergestaltung sowie die Erarbeitung individueller Steuerstrategien.
Gerade in der Steuerberatung können wir durch die Größe unserer Sozietät viele fachliche Herausforderungen bewältigen. Andererseits sind wir – wie in anderen Beratungsfeldern auch – klein genug, um den persönlichen Kontakt mit unseren Mandanten zu pflegen. Unsere Struktur ermöglicht flache Hierarchien, direkte Kontakte und feste Ansprechpartner.
Persönliche Beratung
Betriebswirtschaftlich denken
Wir hören nicht bei der Steuererklärung auf, sondern denken betriebswirtschaftlich und machen Sie auf Verbesserungspotenziale und drohende Fehlentwicklungen aufmerksam.
Für Sie führen wir Einspruchsverfahren und Klageverfahren bei Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.
Wir verfügen über hohe Kompetenz bei internationalen steuerlichen Sachverhalten, sowohl bei uns als auch über unsere internationalen Kooperationspartner.
Unser Leistungen für Sie
Individuelle Beratungsleistungen
- umfassende steuerliche Gestaltungsberatung für Unternehmen und Privatpersonen
- Unterstützung bei Finanzgesprächen mit Banken
- Beratung in Fragen der Neugründungen und Rechtsformwahl
- Begleitung bei Unternehmenserwerben und Unternehmensnachfolge
- Steuerplanung und Strategieentwicklung
- Beratung in Fragen des internationalen Steuerrechts
- Vertretung bei Betriebsprüfungen, in Rechtsbehelfsverfahren sowie vor Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof
- Beratung bei Erbschaft- und Schenkungsteuerfragen
- Sanierungsberatung
- steuergutachtliche Tätigkeiten
Jahresabschluss und Steuerdeklaration
- Erstellung der Handelsbilanz
- Erstellung des Anhangs
- Beratung bei der Erstellung eines Lageberichts
- Veröffentlichung/Hinterlegung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses im Unternehmensregister
- Erstellung der Steuerbilanz (elektronische Bilanz)
- Einnahme-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung jährlicher Steuererklärungen