0591 912 51 0 info@gehring-partner.de

REFORM DER GRUNDSTEUER IN DEUTSCHLAND

Die Neuregelung der Grundsteuer ist in aller Munde. Deutschlandweit soll eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Flächen erfolgen. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen dazu zu finden.

 

GRUNDSTEUER-REFORM: UM WAS GEHT ES?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Einheitsbewertung, die noch auf veralteten Zahlen beruhte, für verfassungswidrig erklärt. Mit der beschlossenen Reform der Grundsteuer soll die unterschiedliche Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken beseitigt werden, ohne die durch die Kommunen erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Grundlage für die Neubewertung sind die Wertverhältnisse zum 1. Januar 2022, die die Basis für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 darstellen.

Für die Neubewertung gelten unterschiedliche Regelungen, je nach Bebauung des Grundstücks bzw. der Art der Nutzung. Neben dem sogenannten Bundesmodell haben mehrere Bundesländer mit eigenen Grundsteuergesetzen davon abweichende Bewertungsregelungen beschlossen.

 

WAS BEDEUTET DIE GRUNDSTEUER-REFORM KONKRET FÜR SIE?

Wenn Sie Eigentümer von einem oder mehreren Grundstücken sind, sind Sie unmittelbar betroffen und verpflichtet, eine “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” auf elektronischem Weg abzugeben. Je Grundstück muss eine eigene Erklärung bei dem Finanzamt eingereicht werden, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (Lage-Finanzamt).

Wesentliche Kriterien für die Wertermittlung sind die Grundstücksgröße, die Wohnfläche bei Wohnimmobilien und die Nutzungsfläche bei Nichtwohnimmobilien. Für die Ermittlung finden Sie klarstellende Erläuterungen in der Arbeitshilfe zur Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen nach DIN 277.

Die Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung erfolgte lediglich durch eine öffentliche Bekanntmachung und nicht durch ein persönliches Anschreiben an die Grundstückseigentümer. Allerdings haben inzwischen fast alle Bundesländer Informationsschreiben an alle Eigentümerinnen und Eigentümer versendet.

Gerne erstellen wir für Sie die notwendige Grundsteuererklärung und übermitteln diese auch an das Finanzamt unter Beachtung der Abgabefrist. Damit wir Sie adäquat beraten können, kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu.

Die elektronische Abgabe der Erklärungen bei den Finanzämtern ist seit dem 1. Juli 2022 möglich. Die Abagebfrist wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

ARBEITSHILFEN

Bitte beachten Sie, dass je Grundstück bzw. Einheitswertnummer eine eigene Checkliste auszufüllen ist.

LÄNDERMODELL

Niedersachsen, Bayern, Hamburg, Hessen

BUNDESMODELL

Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vor pommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

MODEL BADEN-WÜRTTEMBERG