Erfahrene und kompetente Beratung
Die Rechtsanwälte von Gehring & Partner sind in unternehmensrechtlichen Fragestellungen hochspezialisiert und weisen in ihren Fachrichtungen eine außergewöhnliche und überregional anerkannte Expertise auf. Durch die enge und interdisziplinäre Zusammenarbeit gelingt es uns, Ihren Fall vollumfassend unter Berücksichtigung sämtlicher Rechtsaspekte zu beraten. Juristische Beratungsqualität zeichnet sich für uns dadurch aus, weder oberflächlich noch unnötig verkomplizierend zu sein. Dabei entspricht es unserer Philosophie, die rechtliche Lösung stets auf Ihre konkreten Bedürfnisse anzupassen. Ihr Erfolg liegt uns am Herzen.
In unseren Kompetenzbereichen beraten wir Sie gerne persönlich und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich, gerichtlich oder vor den zuständigen Behörden. Mit unserem Full-Service-Ansatz unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihrer rechtlichen Verhältnisse und bereiten entsprechende Vertragswerke passgenau vor. Unsere Rechtsanwälte sind in deutscher, englischer und niederländischer Sprache tätig.
- Gründungsberatung, insbesondere zur Wahl der richtigen Gesellschaftsform (GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG) für Ihr Unternehmen
- Erstellung interessengerechter Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse und –vereinbarungen sowie Geschäftsordnungen für Vorstände, Aufsichtsräte oder Beiräte
- Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsrecht (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel)
- Unternehmenskauf und –verkauf (Mergers & Acquisitions)
- Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten, insbesondere zur Haftung, Gewinnverteilung oder Abfindung
- Steueroptimierte Gestaltung von Unternehmen (insbesondere in Kombination mit gesellschaftsrechtlicher Beratung) und Angelegenheiten privater Mandanten
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche der Finanzbehörden im Einspruchsverfahren sowie finanzgerichtlichen Verfahren (Tax Litigation)
- Umwandlungssteuerrecht bei Umstrukturierungsvorgängen
- (Grenzüberschreitende) Ertrags- und Umsatzsteuerberatung
- Immobiliensteuerrecht
- Einholung von verbindlichen Auskünften der Finanzbehörden zu Ihrer geplanten Maßnahme
- Gemeinnützigkeitsrecht (Stiftungen, Vereine und Verbände) sowie Öffentliche Hand
- Steuerstrafrecht
- Übertragung des (Familien-)Unternehmens auf die nächste Generation zu Lebzeiten unter Sicherstellung der Altersvorsorge und Wahrung der Nachfolgerinteressen
- Erstellung von Unternehmertestamenten oder –erbverträgen
- Errichtung von Familiengesellschaften zur fortgesetzten Vermögensverwaltung
- Erstellung von Eheverträgen unter Berücksichtigung der Sicherung des Unternehmens im Scheidungs- oder Todesfall
- Beratung bei Stiftungsgründungen (Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung)
- Beratung zu der steuerlichen Optimierung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht)
- Vertragliche Gestaltung von Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmern, insbesondere Kooperations- oder Rahmenverträge
- Prüfung und Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
- Vertretung in vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Erstellung von Arbeitsverträgen oder Geschäftsführeranstellungsverträgen
- Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen aus Unternehmersicht
- Vorbereitung von individualarbeitsrechtlichen Kündigungen des Arbeitgebers